Die IG-Mitglieder unterstützen einander und pflegen eine offene und ehrliche Kommunikation
Auf dem Chapellplatz soll die Fasnacht in den Urformen gelebt werden
Der Chapellplatz ist offen für alle Gruppierungen, welche eine Produktion aufführen wollen, dazu werden Flächen von der IG zur Verfügung gestellt
Der Chapellplatz wird nicht durch verstärkte Musik beschallt, ausser bei Produktionen
Alle IG-Mitglieder tragen aktiv zur Kreativität der Fasnacht bei und setzen sich dafür ein, ihre Wagen und Sujet rüüdig verreckt zu gestalten
Wir halten uns an die Sicherheitsregeln beim Bau und im Betrieb der Fasnachtswagen und halten die Zufahrten speziell für Einsatzkräfte frei
Es soll keine Festwirtschaft auf dem Chapellplatz entstehen. Darum werden Zelte nur bei äusserst schlechten Wetterbedingungen aufgestellt und Festbänke im
bescheidenen Rahmen für eine kurze Zeit und nur für den Eigengebrauch aufgebaut.
Jedes IG Vollmitglied hat ein Stimmrecht
IG-Anwärter werden provisorisch für zwei Jahre von den Vollmitgliedern bestätigt und bekommen vom Vorstand einen freien Stellplatz zugewiesen.
Anwärter müssen nach zwei Bewährungsjahren von einer 3/4 Mehrheit der Mitglieder gewählt werden und erlangen dann ihren offiziellen Mitgliederstatus als IG
Chapellplatz Vollmitglied und werden wahlberechtigt. Der Anwärterstatus von 2 Jahren kann nicht verlängert werden.
Kommt eine IG-Gruppierung ihren Verpflichtungen nicht nach oder verhält sich IG- schädigend, kann sie auf Antrag von der Mehrheit der Mitglieder an der
Rückblicks-Sitzung ausgeschlossen werden und verliert das Platzrecht.